AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Zertifizierungsstelle TopArbeitgeber Deutschland (nachfolgend „Zertifizierungsstelle“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Teilnehmer“).
1.2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Zertifizierungsverfahrens zur Bewertung der Arbeitgeberqualität eines Unternehmens.
2.2. Die Zertifizierungsstelle bietet insbesondere folgende Leistungen an:
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TopArbeitgeber Basic
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TopArbeitgeber Premium
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TopArbeitgeber Premium & Development
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Benchmarking-Leistungen
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Arbeitgeberanalysen
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Workshops und Entwicklungsmaßnahmen
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Employer-Branding-Leistungen
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Auszeichnungen, Badges und Zusatzbewertungen
2.3. Die Teilnahme am Verfahren begründet keinen Anspruch auf die Vergabe eines Siegels, einer Auszeichnung oder eines Zertifikats.
3. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
3.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu machen.
3.2. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, ergänzende Informationen und Nachweise anzufordern.
3.3. Änderungen, welche die Zertifizierung beeinflussen können, sind unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit aller eingereichten Daten.
3.5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, wesentliche Veränderungen, die Einfluss auf die Zertifizierung oder die Nutzung des Siegels haben können, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere:
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Insolvenz oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens
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Betriebsstilllegungen oder wesentliche Betriebseinschränkungen
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erhebliche Personalabbaumaßnahmen
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Unternehmensverkäufe oder Gesellschafterwechsel mit beherrschendem Einfluss
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Verschmelzungen, Spaltungen oder Umfirmierungen
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behördliche Ermittlungsverfahren wegen schwerwiegender Verstöße gegen Arbeits-, Antidiskriminierungs-, Korruptions-, Umwelt- oder Compliance-Vorschriften
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sonstige Ereignisse, die geeignet sind, die Glaubwürdigkeit der Zertifizierung wesentlich zu beeinträchtigen
4. Zertifizierungsverfahren und Bewertungsgrundsätze
4.1. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Zertifizierungskriterien.
4.2. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, Fragebögen, Bewertungslogiken, Qualitätsstandards und Zertifizierungsverfahren weiterzuentwickeln.
4.3. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Teilnahme veröffentlichten Kriterien.
4.4. Die Entscheidung über die Vergabe einer Zertifizierung liegt ausschließlich bei der Zertifizierungsstelle.
4.5. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bewertung oder Zertifizierung besteht nicht.
5. Qualitätssicherung und Prüfungsrechte
5.1. Zur Sicherung der Glaubwürdigkeit und Qualität des Siegels ist die Zertifizierungsstelle berechtigt, stichprobenartige Plausibilitäts-, Dokumentations- und Qualitätsprüfungen durchzuführen.
5.2. Hierzu können insbesondere folgende Nachweise angefordert werden:
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Führungsleitlinien
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Prozessbeschreibungen
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Schulungsnachweise
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Organisationsrichtlinien
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Kommunikationsunterlagen
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Personalentwicklungsmaßnahmen
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sonstige geeignete Dokumentationen
5.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur angemessenen Mitwirkung.
5.4. Die Verweigerung der Mitwirkung kann zum Entzug oder zur Versagung der Zertifizierung führen.
6. Vergabe des TopArbeitgeber-Siegels
6.1. Das Siegel wird ausschließlich bei Erfüllung der jeweils gültigen Vergabekriterien vergeben.
6.2. Die Vergabe erfolgt für einen definierten Zertifizierungsjahrgang.
6.3. Die Zertifizierungsstelle kann ergänzende Auszeichnungen, Badges oder Kategoriezertifikate vergeben.
6.4. Die Vergabe des Siegels erfolgt nach freiem und pflichtgemäßem Ermessen der Zertifizierungsstelle auf Grundlage der vorliegenden Bewertungsergebnisse.
7. Nutzungsrechte am Siegel
7.1. Mit erfolgreicher Zertifizierung erhält der Teilnehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am jeweiligen Siegel.
7.2. Die Nutzung ist ausschließlich für das zertifizierte Unternehmen zulässig.
7.3. Die Nutzung darf erfolgen auf:
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Unternehmenswebsites
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Karriereseiten
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Stellenanzeigen
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Social-Media-Kanälen
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Druckerzeugnissen
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Präsentationen
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Recruiting-Materialien
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Messe- und Veranstaltungsunterlagen
7.4. Das Nutzungsrecht endet automatisch mit Ablauf oder Entzug der Zertifizierung.
7.5. Die konkrete Nutzung des Siegels richtet sich ergänzend nach der jeweils gültigen Siegel-Nutzungsrichtlinie der Zertifizierungsstelle. Diese ist Bestandteil der vertraglichen Regelungen.
7.6. Das Nutzungsrecht am Siegel ist unternehmensbezogen und nicht übertragbar. Bei einem Verkauf des Unternehmens, einer Verschmelzung, einer Spaltung, einer wesentlichen Änderung der Eigentümerstruktur oder einer Umfirmierung entscheidet die Zertifizierungsstelle nach Prüfung des Einzelfalls über die Fortführung der Zertifizierung. Ein automatischer Übergang der Zertifizierung oder der Nutzungsrechte findet nicht statt.
8. Unzulässige Nutzung des Siegels
Untersagt sind insbesondere:
a) Veränderung des Logos oder Designs;
b) Nutzung nach Ablauf der Zertifizierung;
c) Nutzung durch Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen ohne eigene Zertifizierung;
d) irreführende Aussagen über Umfang, Bedeutung oder Aktualität der Zertifizierung;
e) Verwendung in rechtswidrigen, diskriminierenden oder sittenwidrigen Zusammenhängen;
f) Nutzung in einer Weise, die geeignet ist, das Ansehen des Siegels oder der Zertifizierungsstelle zu beeinträchtigen.
9. Entzug und Widerruf der Zertifizierung
9.1. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, eine Zertifizierung jederzeit zu widerrufen, wenn insbesondere:
a) unrichtige Angaben gemacht wurden;
b) wesentliche Tatsachen verschwiegen wurden;
c) Manipulationsversuche festgestellt werden;
d) die Mitwirkung bei Prüfungen verweigert wird;
e) schwerwiegende Verstöße gegen geltendes Recht vorliegen;
f) erhebliche Diskriminierungs-, Korruptions-, Compliance-, Arbeits- oder Umweltschutzverstöße bekannt werden;
g) das Verhalten des Unternehmens geeignet ist, die Glaubwürdigkeit des Siegels erheblich zu beeinträchtigen;
h) gegen diese AGB oder die Siegel-Nutzungsrichtlinie verstoßen wird;
i) nachträglich Tatsachen bekannt werden, die bei Kenntnis zum Zeitpunkt der Zertifizierung zu einer Nichtvergabe geführt hätten;
j) öffentliche Berichterstattungen, behördliche Maßnahmen, gerichtliche Verfahren oder sonstige Umstände bekannt werden, die geeignet sind, das Ansehen des Siegels, der Zertifizierungsstelle oder anderer zertifizierter Unternehmen erheblich zu beeinträchtigen.
9.2. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, bei Vorliegen gewichtiger Verdachtsmomente die Nutzung des Siegels bis zur abschließenden Klärung eines Sachverhalts vorübergehend auszusetzen. Die Aussetzung dient dem Schutz der Integrität und Glaubwürdigkeit des Zertifizierungssystems und stellt keine Vorverurteilung des betroffenen Unternehmens dar.
9.3. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, bei Vorliegen gewichtiger Verdachtsmomente die Nutzung des Siegels bis zur abschließenden Klärung eines Sachverhalts vorübergehend auszusetzen. Die Aussetzung dient dem Schutz der Integrität und Glaubwürdigkeit des Zertifizierungssystems und stellt keine Vorverurteilung des betroffenen Unternehmens dar.
10. Veröffentlichungs- und Referenzrechte
10.1. Der Teilnehmer stimmt zu, dass die Zertifizierungsstelle folgende Informationen veröffentlichen darf:
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Unternehmensname;
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Unternehmenslogo;
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Standort und Region;
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Zertifizierungsstatus;
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Auszeichnungsjahr;
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verliehene Kategorien und Badges.
10.2. Die Zertifizierungsstelle darf den Teilnehmer als Referenzunternehmen nennen und in Verzeichnissen, Veröffentlichungen, Rankings, Pressemitteilungen und digitalen Medien darstellen.
10.3. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, im Rahmen der Berichterstattung über die Zertifizierung anonymisierte oder vom Teilnehmer freigegebene Best-Practice-Beispiele, Erfolgsmodelle oder Fallstudien zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung vertraulicher Unternehmensinformationen erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers.
11. Benchmarking und statistische Auswertungen
11.1. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, anonymisierte Daten für Benchmarkingzwecke zu verwenden.
11.2. Rückschlüsse auf einzelne Personen dürfen hierbei nicht möglich sein.
11.3. Branchen-, Regions- und Größenvergleiche dürfen veröffentlicht werden.
11.4. Die Auswertungen dürfen für Forschungs-, Marketing-, Publikations- und Weiterentwicklungszwecke genutzt werden.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
12.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Preise der Zertifizierungsstelle.
12.2. Die veröffentlichten Preise beziehen sich jeweils auf die Zertifizierung und Nutzung des Siegels für den laufenden Zertifizierungsjahrgang bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres.
12.3. Erfolgt die Teilnahme während eines laufenden Kalenderjahres, kann die Zertifizierungsstelle abweichend von der Preisliste individuelle Angebote für verkürzte Zertifizierungszeiträume erstellen. Ein Anspruch auf anteilige Preisreduzierung besteht nicht.
12.4. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
12.5. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, die Vergabe oder Nutzung des Siegels bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.
13. Laufzeit, Gültigkeit und Verlängerung
13.1. Das TopArbeitgeber-Siegel wird stets für einen definierten Zertifizierungsjahrgang vergeben und ist unabhängig vom Zeitpunkt der Vergabe bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
13.2. Mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres endet das Nutzungsrecht am verliehenen Siegel automatisch, sofern keine erneute Zertifizierung oder Verlängerung erfolgt.
13.3. Eine Verlängerung für das Folgejahr setzt die erfolgreiche Durchführung des jeweils gültigen Verlängerungs- oder Zertifizierungsverfahrens voraus.
13.4. Die Zertifizierungsstelle kann hierfür eine erneute Befragung, ergänzende Nachweise oder eine schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens verlangen.
13.5. Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Siegel ausschließlich mit eindeutigem Jahresbezug weiter verwendet werden, sofern hierdurch nicht der Eindruck einer aktuell gültigen Zertifizierung entsteht.
14. Haftung
14.1. Die Zertifizierungsstelle haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
14.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Zertifizierungsstelle nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
14.3. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.4. Die Zertifizierungsstelle übernimmt keine Garantie für:
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Bewerberzahlen;
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Recruiting-Erfolge;
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Arbeitgeberbewertungen auf Drittplattformen;
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wirtschaftliche Erfolge;
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Umsatzsteigerungen;
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Mitarbeiterbindung;
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Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität.
14.5. Die Zertifizierungsstelle schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder personellen Erfolg.
15. Schutzrechte und geistiges Eigentum
15.1. Die Nutzung der Marke „TopArbeitgeber Deutschland“ sowie der dazugehörigen Logos und Auszeichnungen ist ausschließlich im Rahmen der erteilten Nutzungsrechte zulässig.
15.2. Sämtliche Rechte an Marken, Logos, Bewertungsverfahren, Fragebögen, Reports, Grafiken, Auswertungen und Unterlagen verbleiben bei der Zertifizierungsstelle.
15.3. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe außerhalb der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte ist unzulässig.
15.4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Marken, Logos, Siegel und sonstige Kennzeichen der Zertifizierungsstelle vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen und bekannt gewordene Missbrauchsfälle unverzüglich mitzuteilen.
16. Vertraulichkeit und Datenschutz
16.1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung nicht öffentlicher Informationen.
16.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und den geltenden Datenschutzbestimmungen.
16.3. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Zertifizierungsstelle.
17. Unabhängigkeit der Zertifizierungsentscheidung
17.1. Die Entscheidung über die Vergabe oder Nichtvergabe eines Siegels erfolgt unabhängig von weiteren Beratungs-, Entwicklungs-, Coaching- oder Schulungsleistungen.
17.2. Der Erwerb zusätzlicher Leistungen begründet keinen Anspruch auf eine Zertifizierung.
17.3. Die Zertifizierungsentscheidung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der festgelegten Qualitäts- und Bewertungskriterien.
18. Beschwerden und Einspruchsverfahren
18.1. Gegen Entscheidungen der Zertifizierungsstelle kann innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Entscheidung schriftlich Einspruch eingelegt werden.
18.2. Der Einspruch ist zu begründen.
18.3. Über den Einspruch entscheidet die Zertifizierungsstelle nach erneuter Prüfung.
18.4. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.
18.5. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Zertifizierungsstelle.
19.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.4. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung rechtlich zulässig am nächsten kommt.
19.5. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern hierdurch keine wesentlichen Interessen des Teilnehmers beeinträchtigt werden.